Hilfe zur Auswahl einer Vorzugsvariante
<2022-03-08>
Bei der Urbarer Bauleitplanung ist so etliches schiefgelaufen. Beispielsweise die rechtlich geforderte Abwägung von Alternativen. Hier werden Vor- und Nachteile der Neubaugebiets-Varianten aufgezeigt.

In der "vorbereitenden Bauleitplanung" (Flächennutzungsplan) von 1997 sind für Urbar zwei mögliche Neubaugebiete eingetragen. Wenn auf Basis dieser Vorplanung nun das nächste zu entwickelnde Neubaugebiet ausgewählt werden soll, muss dieses aufgrund sachlicher Erwägungen geschehen. So schreibt es jedenfalls das Baugesetzbuch rechtsverbindlich vor. Da gibt es kein Drumherum!

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wurde jedoch bisher leider noch kein tragfähiges (also rechtssicheres) Ergebnis vorgelegt.

Um diesem Abwägungsprozess auf die Sprünge und zu einem rechtssicheren Resultat zu verhelfen, wurden eine Reihe von Sachkriterien zusammengestellt und hier in einem Dokument der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt.


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Einwände zur Bauleitplanung Aufstellungsbeschlüsse

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