In der "vorbereitenden Bauleitplanung" (Flächennutzungsplan) von 1997 sind für Urbar zwei mögliche Neubaugebiete eingetragen. Wenn auf Basis dieser Vorplanung nun das nächste zu entwickelnde Neubaugebiet ausgewählt werden soll, muss dieses aufgrund sachlicher Erwägungen geschehen. So schreibt es jedenfalls das Baugesetzbuch rechtsverbindlich vor. Da gibt es kein Drumherum!
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans wurde jedoch bisher leider noch kein tragfähiges (also rechtssicheres) Ergebnis vorgelegt.
Um diesem Abwägungsprozess auf die Sprünge und zu einem rechtssicheren Resultat zu verhelfen, wurden eine Reihe von Sachkriterien zusammengestellt und hier in einem Dokument der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt.
Sollte die Gegenüberstellung im verlinkten Dokument unverständlich, unvollständig oder sachlich unkorrekt sein, senden Sie bitte ein Feedback an die im
Achtung: Der Inhalt der Vergleichstabelle kann sich im Laufe der Zeit ändern!
Einwände zur Bauleitplanung Aufstellungsbeschlüsse