Einwände gegen die Planung des Neubaugebietes "Loreleyblick"
Die Planung für ein Neubaugebiet "Loreleyblick" in Urbar sind in vielerlei Hinsicht mangelhaft. In diesem Artikel werden Einwände gegen das Verfahren und vorgelegte Planungsunterlagen aufgeführt.

Der aktuelle Entwurf der Planungsunterlagen wurde ab dem 11. Februar 2022 offen gelegt. Bis zum 18. März 2022 konnten Behörden, Bürgerinnen und Bürger sowie alle sonst noch betroffenen Verbände, Unternehmen usw. zu den Plänen Stellung nehmen und Einwände erheben.

Auch betroffene Anwohnerinnen /Anwohner des Plangebietes haben davon Gebrauch gemacht. In der nachfolgenden Liste werden einige Einwände und Hinweise sowie Unterlagen dazu vorgestellt.

ACHTUNG: Es wird leider noch einige Tage dauern, bis die wichtigsten Einwände eingetragen und hier verfügbar sind ...

Hilfe zur Auswahl einer Vorzugsvariante
<2022-03-08>
Bei der Urbarer Bauleitplanung ist so etliches schiefgelaufen. Beispielsweise die rechtlich geforderte Abwägung von Alternativen. Hier werden Vor- und Nachteile der Neubaugebiets-Varianten aufgezeigt.   Mehr»
Eine Stellungnahme zur Urbarer Bauleitplanung
Anwohner nahmen 2020 zu den Plänen umfangreich Stellung
<2022-02-11>
Im Zuge der sogenannten "Frühzeitigen Bürgerbeteiligung" wurden von Anliegern des geplanten Neubaugebietes "Loreleyblick" auf zahlreiche Mängel hingewiesen und viele Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Sie ergeben vielerlei Anregungen für Einwendungen, denn leider sind auch 2022 gravierende Mängel immer noch nicht gefixt.   Mehr»
Der untere Teil des Seyengrabens ist stark erosionsgefährdet
Oder: Wenn ein "Bach" schon lange keiner mehr ist ...
<2022-02-11>
Der Seyengraben ist als "Ablaufrinne" für das Oberflächenwasser für das geplante Neubaugebiet "Loreleyblick" vorgesehen. Das ist verschiedener Hinsicht hochproblematisch!   Mehr»
Nobody is perfect:
Abwägungsfehler bei Bauleitplanungen
<2020-07-22>
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen spielt die Abwägung verschiedenster Belange eine wesentliche Rolle. Zum einen, um widerstreitende Interessen auszugleichen, aber auch um kritische Rechtsfehler zu vermeiden.   Mehr»
So könnte der weitere Verlauf der Urbarer Bauleitplanung aussehen
<2020-06-16>
Eine Bauleitplanung ist für eine Gemeinde ein besonders anspruchsvolles Projekt, denn es stellt wichtige Weichen für die Zukunft. Diverse Verfahrensschritte werden dabei durchlaufen und hier skizziert.   Mehr»
Abschrift der textlichen Festsetzungen zum derzeit gültigen Flächennutzungsplan für Urbar
<2020-01-02>
Ein (neuzeitlicher) Flächennutzungsplan besteht neben der zentralen Urkunde aus verschiedenen weiteren Dokumenten. Hier ist eine Abschrift eines Textes zum Urbarer Flächennutzungsplan abrufbar.   Mehr»
Urkunde des aktuellen Flächennutzungsplans für Urbar
<2020-01-02>
Mitte der 1990-er Jahre wurde ein Flächennutzungsplan für Urbar erstellt. Eine Kopie der Urkunde ist hier abrufbar.   Mehr»
Was jede(r) Planer(in) wissen sollte:
Grundprinzipien der Bauleitplanung
<2020-01-01>
Bau-Ingenieure sollten ein umfangreiches Wissen zur Bauleitplanung haben, aber auch kommunale Entscheider (Bürgermeister, Gemeinderäte, ...) sollten zumindest über ein "Grundwissen" zur Thematik verfügen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.    Mehr»
Der CDU Stadtverband St. Goar fordert:
Regenrückhaltebecken für St. Goar dringend erforderlich
<2019-12-31>
Bereits kurzzeitige aber heftige Regenfälle können größere Wassermengen zu Boden bringen und reißende Bäche erzeugen.   Mehr»
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
Von: @Bundestag <2018-11-21>
Im Baugesetzbuch wird unter § 2 festgelegt, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen usw. formal zu verfahren ist.
Bitte besonders auch Absatz 2 ("Abwägungsmaterial") beachten.
   Mehr»
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
Von: @Bundestag <2018-11-21>
Im Baugesetzbuch wird unter § 1 werden die wichtigsten Begriffe zur Bauleitplanung kurz definiert.
Bitte besonders auch Absatz 7 (zu Abwägunggen) beachten.
   Mehr»
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
Von: @Bundestag <2018-01-01>
Im Baugesetzbuch wird unter § 3 festgelegt, wie "die Öffentlichkeit" bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beteiligen ist. Bitte besonders auch die Fristsetzungen beachten.   Mehr»
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