Baugesetzbuch (BauGB):
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
Von: @Bundestag <2018-11-21>
Im Baugesetzbuch wird unter § 2 festgelegt, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen usw. formal zu verfahren ist.
Bitte besonders auch Absatz 2 ("Abwägungsmaterial") beachten.
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
(3) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.
(4) Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen.
Quelle: Bundesamt für Justiz
Was jede(r) Planer(in) wissen sollte:
Grundprinzipien der Bauleitplanung
<2020-01-01>
Bau-Ingenieure sollten ein umfangreiches Wissen zur Bauleitplanung haben, aber auch kommunale Entscheider (Bürgermeister, Gemeinderäte, ...) sollten zumindest über ein "Grundwissen" zur Thematik verfügen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Mehr»
Mi, 2020-08-19: Einwohnerversammlung zur BUGA 2029 in Urbar
<2020-08-24>
"Was hat die BUGA mit der Urbarer Bauleitplanung zu tun ... ?" mag sich mancher fragen.
Doch die Ausführungen des Vortragenden zu Sinn und Zweck der BUGA waren ein "wachrüttelnder" Aufruf an die Gemeinde(verwaltung) von Urbar für eine Zukunftsplanung. Mehr»
Nobody is perfect:
Abwägungsfehler bei Bauleitplanungen
<2020-07-22>
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen spielt die Abwägung verschiedenster Belange eine wesentliche Rolle. Zum einen, um widerstreitende Interessen auszugleichen, aber auch um kritische Rechtsfehler zu vermeiden. Mehr»
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
Von: @Bundestag <2018-01-01>
Im Baugesetzbuch wird unter § 3 festgelegt, wie "die Öffentlichkeit" bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beteiligen ist. Bitte besonders auch die Fristsetzungen beachten. Mehr»
Geoportal Rhein-Hunsrück
der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Von: @Kreisverwaltung <2020-01-01>
Das Geoportal stellt aktuell über die Fachkarte sämtliche
rechtsverbindlichen Bebauungspläne und Satzungen (Innen- und
Außenbereichssatzungen) aller kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung (falls Sie einen guten PC haben und mit der komplexen Bedienung klar kommen ;-).
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Sonderinteressen bei kommunalen Entscheidungen
Von: @Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz <2020-01-01>
Wer berufen ist an kommunalen Entscheidungen mitzuwirken, soll sich ausschließlich am Gemeinwohl orientieren. Gerade im kommunalen Bereich geht es jedoch häufig nicht um
allgemeine Fragestellungen ohne persönliche Betroffenheit, sondern um
Einzelfallentscheidungen, die bei kommunalpolitisch Verantwortlichen zu
Interessenkollisionen und damit zu Konfliktsituationen führen können,
die es zu vermeiden gilt.
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Die Urbarer Bauleitplanung am Scheideweg:
Sehenden Auges ins Schlamassel ? !
<2020-07-22>
Urbar braucht ein Neubaugebiet, sagen viele. Für den Weg dorthin gibt es so einige rechtliche Vorgaben. Wenn man sich aber wegen beispielsweise Unkenntnis oder Eigensinnigkeit nicht daran hält, kann das viel Zeit und Geld vergeuden. Mehr»
Zum geplanten Regenrückhaltebecken für ein Neubaugebiet Loreleyblick:
Welche Dimensionen sind für das Becken notwendig?
<2020-06-03>
Zum geplanten Regenrückhaltebecken sind noch eine Menge Fragen ungelöst - zumindest aber unbeantwortet. Einige der offenen Fragen werden hier aufgelistet. Mehr»
Zu den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06)
<2020-01-01>
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und wurden 2007 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. Sie sind in einigen Bundesländern eingeführt und werden in fast allen anderen Bundesländern zur Anwendung empfohlen. Mehr»
Do, 2021-03-11: Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Urbar
<2021-03-12>
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Felssturzgefährdung im Bereich Oelsberg, die Bebauungsplan für das Wohngebiet „Loreleyblick“, das Raumordnungsverfahren für eine Mittelrheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen sowie die Sanierung der Trinkwasserleitung im Kindergarten „Rheinkiesel“ Mehr»