Wurde das Urbarer Bauleitplanverfahren ausreichend vorbereitet?
<2020-06-17>
Für eine erfolgreiche Aufstellung eines Bebauungsplans sind diverse Vorarbeiten zu erledigen. Werden wichtige Voraussetungen nicht erfüllt, kann das die Planung kippen.

Bevor ein Bebauungsplan-Verfahren mit einem "Aufstellungsbeschluss" formal an den Start geht, sollte einiges an Vorarbeit geleistet worden sein. Geschieht dieses nicht in ausreichendem Maße, besteht die Gefahr, dass das Planungsverfahren erfolgreich angefochten wird und Teile des Planungsverfahrens oder gar das gesamte Verfahren neu aufgerollt werden müssen. Das führt nicht nur zu Zeitverlust, sondern kann auch einiges an unnötigen Mehrkosten zur Folge haben.

Wesentliche notwendige oder zumindest zweckmäßige vorbereitende Schritte im Einzelnen:

  1.  Eine Gemeinde sollte in einer fundierten Analyse und mit ausreichender Diskussion eine Zielvorstellung entwickeln, wohin und wie sie sich in Zukunft entwickeln möchte. Die Zielvorstellungen müssen sich an den Zielvorstellungen übergeordneter Regionen (beispielsweise Verbandsgemeinde, Landkreis, Bundesland, ...) ausrichten.

    Hierzu ist eine professionell durchgeführte Bürgerbeteiligung sehr ratsam, weil damit viele sonst später hochkochende Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden können und Planungsverfahren dadurch sehr viel zügiger durchgeführt werden können. Bürgerbeteiligungen sind jedoch derzeit nicht verpflichtend.

    Die Zielvorstellungen sollten dann in verständlicher schriftlicher Form festgehalten und beschlossen werden, damit sich die planerische Aktivitäten der Folgezeit daran ausrichten und mit optimiertem Aufwand durchgeführt werden können.

    Schon vor gut 2000 Jahren wusste Laotse: "Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg."

  2. Ist eine Zielsetzung definiert, kann eine Problem-Analyse erfolgen. Beispielsweise die Feststellung, dass es an brauchbaren Bauplätzen für Leute fehlt, die für die Gemeinde wichtig sind oder sein werden.

    Unabdingbar ist dabei dann eine verlässliche und nachvollziehbare Analyse der Situation. Also beispielsweise, wie groß der wirklich vorhandene Bedarf aktuell ist und wie er sich voraussichtlich weiterentwickeln wird. Es ist ebenso unerlässlich dass alle vernünftig erscheinenden Alternativen zur Befriedigung des Bedarfs untersucht werden.

    So ist beispielsweise zu ermitteln und nachvollziehbar zu belegen, warum alle scheinbar bereits vorhandenen und erschlossenen Bauplätze im Ort nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Ebenso ist zu belegen, dass beispielsweise verschiedene andere Möglichkeiten zur "Nachverdichtung" (zwecks Minimierung des Flächenverbrauchs) keinen ausreichenden Erfolg versprechen oder der Situation nicht angemessen sind.

  3. Stellt sich bei den vorangegangenen Analysen heraus, dass nur ein "Neubaugebiet" das wesentliche Problem lösen kann, ist eine fundierte Analyse verschiedener Möglichkeiten der Platzierung und ungefähren Gestaltung eines Baugebietes sachgerecht und sachkundig durchzuführen.

    Dabei sind ALLE wesentlichen Entscheidungskriterien der Alternativen in verlässlicher und verständlicher Form gegenüber zu stellen, damit auf dieser Basis (vom Gemeinderat) eine angemessene Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefällt werden kann.

    Eine offenkundig einseitig getrimmte und unsachgerechte bzw. unzureichende Darstellung der Alternativen oder nicht nachvollziehbare bzw. "unsachliche" Abwägungen können als Angriffspunkt gegen das gesamte Planungsverfahren genutzt werden und es eventuell als ganzes zu Fall bringen.

    Soweit nicht bereits bei vorangegangenen Schritten eine Folgenabschätzung ausreichend geschehen, ist sie spätestens VOR einem Aufstellungsbeschluss durchzuführen. So sollte beispielsweise verlässlich und nachvollziehbar abgeschätzt werden, in welchem Maße die Finanzen der Gemeinde (Vorfinanzierungen durch Flächenankauf usw., Anteile an Erschließungskosten, Ausbau-Notwendigkeiten für Versorgung und Entsorgung sowie Zubringerstraßen, Bedarf an Plätzen im Kindergarten und so einiges mehr) strapaziert werden würden.

    Die zu erwartenden Kosten sollten rechtzeitig in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre eingestellt und die Sicherstellung der Finanzierung geplant werden. Dabei sind auch die voraussichtlichen Mittelbeschränkungen für andere Vorhaben ausreichend zu würdigen.

  4. Falls vom Gemeinderat ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ist es notwendig, diesen ortsüblich bekannt zu machen. (Ist später formell in der Planurkunde zu dokumentieren)

In Urbar durchgeführte Aktionen gemäß obiger Liste:

Anmerkung: Hier fehlen leider noch sehr viele benötigte Informationen und Unterlagen ...

  1. Am 21. November 2018 erfolgte durch den Urbarer Gemeinderat ein Aufstellungsbeschluss.

  2. Ansonsten konnten noch kaum weitere Erledigungen obenstehend notierter Schritte entdeckt werden. Die Suche danach geht aber weiter. Lesen Sie dazu bitte auch den Nachsatz:

Dieser Artikel soll noch weiter fortgeschrieben werden, sobald neue hierfür relevante Informationen vorliegen.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie etwas dazu beitragen können oder Fragen dazu haben.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde von juristisch nicht formal ausgebildeten "Laien" erstellt und kann keine rechtliche Beratung ersetzen. Bei Bedarf wenden sie sich bitte an beispielsweise einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Kenntnissen auf den betreffenden Sachgebieten.

Themen hierzuAssciated topics:

Prüfkriterien Abwägungen bei Bauleitplanungen Verfahrensfehler Aufstellungsbeschlüsse Verfahrensschritte

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
Von: @Bundestag <2018-11-21>
Im Baugesetzbuch wird unter § 2 festgelegt, wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen usw. formal zu verfahren ist.
Bitte besonders auch Absatz 2 ("Abwägungsmaterial") beachten.
   Mehr»
So könnte der weitere Verlauf der Urbarer Bauleitplanung aussehen
<2020-06-16>
Eine Bauleitplanung ist für eine Gemeinde ein besonders anspruchsvolles Projekt, denn es stellt wichtige Weichen für die Zukunft. Diverse Verfahrensschritte werden dabei durchlaufen und hier skizziert.   Mehr»
Mi, 2020-07-22: Workshop des Ausschuss für Infrastruktur in Urbar
<2020-07-25>
Es wurde über einen Entwurf für eine textliche Beschreibung zu einem Bebauungsplan "Loreleyblick" gesprochen.   Mehr»
Nobody is perfect:
Abwägungsfehler bei Bauleitplanungen
<2020-07-22>
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen spielt die Abwägung verschiedenster Belange eine wesentliche Rolle. Zum einen, um widerstreitende Interessen auszugleichen, aber auch um kritische Rechtsfehler zu vermeiden.   Mehr»
Was jede(r) Planer(in) wissen sollte:
Grundprinzipien der Bauleitplanung
<2020-01-01>
Bau-Ingenieure sollten ein umfangreiches Wissen zur Bauleitplanung haben, aber auch kommunale Entscheider (Bürgermeister, Gemeinderäte, ...) sollten zumindest über ein "Grundwissen" zur Thematik verfügen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.    Mehr»
Die Urbarer Bauleitplanung am Scheideweg:
Sehenden Auges ins Schlamassel ? !
<2020-07-22>
Urbar braucht ein Neubaugebiet, sagen viele. Für den Weg dorthin gibt es so einige rechtliche Vorgaben. Wenn man sich aber wegen beispielsweise Unkenntnis oder Eigensinnigkeit nicht daran hält, kann das viel Zeit und Geld vergeuden.   Mehr»
Baugesetzbuch (BauGB):
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
Von: @Bundestag <2018-11-21>
Im Baugesetzbuch wird unter § 1 werden die wichtigsten Begriffe zur Bauleitplanung kurz definiert.
Bitte besonders auch Absatz 7 (zu Abwägunggen) beachten.
   Mehr»
Mi, 2020-08-12: Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Urbar
<2020-08-12>
Zur Bauleitplanung für Urbar wurde nochmal ein Aufstellungsbeschluss gefasst und die sog. 'frühzeitige' Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.   Mehr»
Mi, 2020-08-19: Einwohnerversammlung zur BUGA 2029 in Urbar
<2020-08-24>
"Was hat die BUGA mit der Urbarer Bauleitplanung zu tun ... ?" mag sich mancher fragen.
Doch die Ausführungen des Vortragenden zu Sinn und Zweck der BUGA waren ein "wachrüttelnder" Aufruf an die Gemeinde(verwaltung) von Urbar für eine Zukunftsplanung.
   Mehr»
Bekanntmachung im heutigen "Amtsblättchen":
Do, 2020-10-22: Bekanntgabe von Aufstellungsbeschluss und sog. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
<2020-10-22>
Seit vielen Monaten vermisst wurde heute der Aufstellungsbeschluss für ein geplantes Neubaugebiet in Urbar veröffentlicht. Ebenso wird bekannt gegeben, dass die sogenannt "Frühzeitige" Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30. November bis 01. Dezember 2020 stattfinden soll.   Mehr»
Mi, 2020-07-29: Sitzung des Infrastrukturausschuss für Urbar
<2020-07-29>
TOPs: Neubaugebiet Loreleyblick, Info zur BUGA 2029, Sachstand Verkehrsmaßnahmen   Mehr»
Hilfe zur Auswahl einer Vorzugsvariante
<2022-03-08>
Bei der Urbarer Bauleitplanung ist so etliches schiefgelaufen. Beispielsweise die rechtlich geforderte Abwägung von Alternativen. Hier werden Vor- und Nachteile der Neubaugebiets-Varianten aufgezeigt.   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.