Auch wenn darüber bisher nichts zu hören war, sind für das geplante Regenrückhaltebecken hohe Kosten zu erwarten: für den Bau des Beckens, die verkehrssicherungspflichtigen Anlagen (Zäune, Türen, ...), die Unterhaltung (Reinigung, ...) und das Überlauf-Rohrsystem (Vorsorge gegen Starkregen).
Beim Versuch, die Kosten für für das geplante Regenrückhaltebecken im Gebiet "Loreleyblick" zu kalkulieren, kann man auf im Internet aufgezeigte Kostenrichtlinien zurückgreifen. Zwei Beispiele seien an dieser Stelle angeführt:
die Richtsätze eines deutschen Landkreises:
Landratsamt Cham, Richtsätze zur Errechnung der Baukosten für Baumassnahmen (Stand Januar 2018), dort unter 15.5. (S.4): für ein Regenrückhaltebecken: 230 Euro je m3 an Kostendie differenzierte Darstellung in
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Für ein offenes Becken, das kleiner als 2000 m3 und grösser als 500 m3 ist: 370 Euro je m3 an Kosten
Das im "Entwurf-V1-...Loreleyblick" des Büros Berres eingezeichnete Becken hat eine Grundfläche von etwa 25m x 40m. Bei einer angenommenen Mindesttiefe von 2m läge das Raumvolumen bei 2000 m3.
Nimmt man einen Mittelwert bei den oben angeführten Kostenplanungen von 300 Euro je m3 an, wären ca. 600 000 Euro fällig. Hinzu kommen weitere oben genannte Kosten.
Ob die Verbandsgemeinde bei zunächst wenigen Bauplätzen (Bauabschnitt 1) einen solchen Betrag vorfinanzieren möchte, zu dem noch weitere Kosten für das Becken, den Grunderwerb, die Strassen, die Strassenlampen und zwei Kanalsysteme (Ab- und Oberflächenwasser) hinzu kommen? Für das alternative Baugebiet "Schafshöhle" würde kein Regenrückhaltebecken benötigt, das Galgenbachtal könnte das Starkregenwasser problemlos zum Rhein führen, die Unterführungen (Bahn, B9) sind sehr gross dimensioniert.
Wer soll das alles refinanzieren/bezahlen? Eine diesbezügliche Anfrage bei der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein wurde im Kern so beantwortet, dass die Urbarer Erschliessungsbeitragssatzung vom 27.3.2000 noch gilt. Dort heisst es im Paragraphen 4: "Gemeindanteil: Die Ortsgemeinde Urbar trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschliessungsaufwands." Im Schreiben wird jedoch darauf hingewiesen, das Änderungen möglich sind.
Wer zahlt nun die noch fehlenden 90% der Kosten für das Regenrückhaltebecken zuzüglich der Verrohrung etc.?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder tragen die wenigen Grundstückskäufer die enormen Kosten (neben den weiteren Erschliessungskosten) oder der Urbarer Steuerbürger muss dafür aufkommen.
Ob das vor dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2018 diskutiert und berücksichtigt wurde? War damals ein Regenrückhaltebecken überhaupt vorgesehen?
Kosten für Oberflächenwasser-Entsorgung Regenrückhaltebecken