Nach schlechten Erfahrungen mit dem letzten Neubaugebiet (
Die Neubaugebiets-Entwicklungskosten sollen dabei möglichst vollständig auf die Bauwilligen umgelegt werden, damit die Gemeindekasse nicht überstrapaziert wird. Dafür sollen voraussichtlich die anteiligen Entwicklungskosten auf den Verkaufspreis für die Grundstücke umgelegt werden.
Der Haken dabei wäre: Die Bauwilligen müssen dann auch auf die Entwicklungskosten des Neubaugebietes die Grunderwerbssteuer bezahlen. Da die Erschließungskosten erheblich höher sein werden als der Preis der unerschlossenen Grundstücke, macht das einen erheblichen Unterschied aus!
Die Frage ist, welche Möglichkeiten werden gesehen, unnötig erscheinende Belastungen der Bauwilligen zu vermeiden und welche Vorgehensweise ist dafür geplant ?
Anmerkungen: Der Steuersatz bei der Grundsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz seit dem 01.03.2012 5%. Die Grundsteuer ist eine Landessteuer. Bundesweit kommen etwa 13 Milliarden Euro pro Jahr zusammen.
Problembereiche [Urbar] Erschließungskosten für "Loreleyblick"